Jeder beim Senatspräsidium eingereichte Gesetzentwurf wird zur Beratung an einen der 7 ständigen Ausschüsse überwiesen (federführender Ausschuss), in seltenen Fällen auch an einen Sonderausschuss. Jeder Ausschuss kann den Gesetzentwurf beraten und eine Meinung abgeben, wenn er ein Interesse an der Sache hat.

Der federführende Ausschuss benennt einen Berichterstatter , der damit beauftragt ist, den Entwurf zu prüfen und dem Senat die Änderungen und praktischen Auswirkungen zu erklären, die dieser in das geltende Recht einführt.

Nachdem er in der Regel Anhörungen abgehalten hat, nimmt der Ausschuss einen schriftlichen Bericht und Änderungsanträge zum Entwurf an. Schließlich nimmt er Stellung zu Änderungsanträgen anderer Ausschüsse, der Fraktionen oder der Regierung. Während der Plenarsitzung ist es Aufgabe des Berichterstatters, die Änderungsanträge des federführenden Ausschusses vorzulegen und deren Auffassung zu den anderen Änderungsanträgen (auch "externe Änderungsanträge" genannt) zum Ausdruck zu bringen.

Die sieben ständigen Ausschüsse des Senats sind:

  • Der Kulturausschuss (57 Mitglieder)
  • Der Wirtschaftsausschuss (39 Mitglieder)
  • Der Ausschuss für nachhaltige Entwicklung (39 Mitglieder)
  • Der Ausschuss für Auswärtiges, Verteidigung und Streitkräfte (57 Mitglieder)
  • Der Ausschuss für Soziales (57 Mitglieder)
  • Der Haushalts- und Finanzausschuss (49 Mitglieder)
  • Der Rechtsausschuss (49 Mitglieder)

Die Ausschüsse halten häufig Anhörungen ab, bei denen sie Regierungsmitglieder, Sozialpartner, Berufsverbände und Sachverständige befragen. Einige Anhörungen sind der Presse und der Öffentlichkeit zugänglich.