Der Präsident leitet den Vorstand, ein Kollektivorgan, bestehend aus 25 Senatoren, die alle wichtigen Beschlüsse zum Betrieb des Senats fassen. Jedes Mitglied des Vorstandes übernimmt eine besondere Aufgabe:

  • Die 8 Vizepräsidenten vertreten den Präsidenten in der Leitung der Plenarsitzung ;
  • Die 3 Quästoren sorgen für die Verwaltung und die Geschäftsführung des Senats ;
  • Die 14 Schriftführer prüfen die Rechtmäßigkeit der Abstimmungen während der Plenarsitzungen.

Die Mitglieder des Senatsvorstandes werden für drei Jahre im Anschluß an jede Senatsteilwahl gewählt.