Seit 1992 ist der Senat ebenso wie die Nationalversammlung befugt, Entschließungen zu gemeinschaftlichen Entwürfen, Vorschlägen und Dokumenten zu verabschieden, die ihm von der Regierung vor deren Annahme vorgelegt werden. Dank dieses Verfahrens kann der Senat der Regierung vor der Beschlussfassung seinen Standpunkt zu einem der Beratung unterliegenden Entwurf unterbreiten.

Der Senat hat beschlossen, der EU-Ausschuss mit der systematischen Bewertung aller europäischen Texte, die ihm unterbreitet werden, zu betrauen.

So gehen bei dem Ausschuss jährlich mehr als 300 Texte ein und sie bemüht sich, diese zahlreichen, aber nicht gleich wichtigen Dokumente zu „klassifizieren“. Jeder Text wird von den Mitgliedern des Ausschusses einer Analyse unterzogen, aber nur Texte mit einer gewissen wirtschaftlichen oder politischen Bedeutung veranlassen der Ausschuss, Schlussfolgerungen für die Regierung zu verfassen oder Beschlussvorgaben vorzulegen, die die Senatoren im zuständigen Ausschuss und gegebenenfalls im Plenum debattieren.

Die Regierung berücksichtigt bei Verhandlungen im Rat der Europäischen Union die parlamentarischen Stellungnahmen und vor allem die von den Versammlungen verabschiedeten Entschließungen. Auch wenn sie durch die Entschließungen, die eine politische Meinungsäußerung und kein rechtsverbindliches Dokument darstellen, rechtlich nicht gebunden ist, zeigt die Erfahrung, dass die von der Regierung im Rat vertretenen Positionen die in den parlamentarischen Entschließungen geäußerten Einwände berücksichtigen.