Europäische Arbeit des Senats
- Der Ausschuss für die Europäische Union
- Bewertung europäischer Texte
- Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßikeit
- Verwalutngsausßenstelle in Brüssel
- Die interparlamentarischen Beziehungen in der Europäischen Union
- Die europäischen parlamentarischen Versammlungen
- Die Vereinigung der Senate Europas
Der Ausschuss für europäische Angelegenheiten
Der Ausschuss für europäische angelegenheiten setzt sich aus 41 Senatoren (fr) zusammen, die gleichzeitig einem der sechs ständigen Ausschüsse des Senats angehören müssen. Derzeitiger Ausschussesleiter ist Jean BIZET (fr).
Aufgabe dieser Ausschuss ist, die Arbeit der Institutionen der Europäischen Union zu verfolgen.
Ihre Hauptaufgabe besteht in der systematischen Bewertung aller europäischen Texte vor deren Verabschiedung durch die europäischen Institutionen.
Seit September 2006 ergänzt ein Dialog mit der Europäischen Kommission über die Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit diese Kontrollaufgabe des Ausschusses.
Der Ausschuss hört regelmäßig Mitglieder der Regierung, Vertreter der Gemeinschaftsinstitutionen und andere Persönlichkeiten, die über besondere Kompetenz in europäischen Fragen verfügen. Sie berät sich insbesondere in regelmäßigen Abständen mit dem für Europafragen zuständigen Minister.
Es ist Aufgabe des Ausschusses, den Senat über die Aktivitäten der Europäischen Union zu unterrichten. Sie erfüllt diese Aufgabe durch die Herausgabe der Veröffentlichung „Actualités de la délégation pour l'Union européenne“, die über ihre Arbeit berichtet, sowie von Informationsberichten (fr). Diese Informationen sind ebenfalls auf der Internetseite
„Europa (fr) “ des Senats verfügbar.
Der Ausschuss veranstaltet außerdem mehrmals pro Jahr auf eigene Initiative Debatten in öffentlicher Sitzung zu konkreten europäischen Themen mit dem zuständigen Fachminister, wobei man sich des Verfahrens der „mündlichen Fragestunde mit anschließender Debatte zu europäischen Themen“ bedient.