Die Senatoren teilen sich, je nach politischer Zugehörigkeit, auf Fraktionen auf, die mindestens 10 Mitglieder aufweisen müssen. Die Fraktionen ernennen ihre Kandidaten für die Mitgliedschaft im Senatsvorstand und in den Ausschüssen, nehmen Stellung zu den im Senat eingebrachten Gesetzesvorlagen und entscheiden darüber wie ihre Mitglieder sich im Ausschuß und im Plenum politisch verhalten sollen. Die Fraktionsvorsitzenden verfügen über eigene Vorrechte im Ablauf der Debatten: Sie nehmen an der Konferenz der Präsidenten teil, die die Tagesordnung festlegt und können während der Sitzung eine allgemeine Abstimung oder eine Sitzungsunterbrechung verlangen.

Jede Fraktion verfügt über Räume im Senat und ein Sekretariat, über dessen Personalzusammensetzung sie unabhängig entscheidet.

Weitere Informationen über die Fraktionen (fr) und ihre Zusammensetzung (fr) können Sie hier erhalten.