Die COSAC

Der Ausschuss des Senats für die Europäische Union wird durch drei ihrer Mitglieder bei den Sitzungen der Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europaangelegenheiten (COSAC), die 1989 gegründet wurde, vertreten. Offiziell durch das Protokoll zur Rolle der nationalen Parlamente der Europäischen Union im Anhang des Amsterdamer Vertrags anerkannt, setzt sich die COSAC aus je sechs Vertretern der Fachausschüsse der Parlamente pro Mitgliedsstaat und drei Beobachtern pro Beitrittsstaat zusammen, und es nehmen außerdem sechs Vertreter des Europaparlaments an den Arbeiten teil. Sie tagt halbjährlich auf Initiative des Parlaments des Mitgliedsstaats, der den Vorsitz in der Europäischen Union führt. Die COSAC kann jedwede Eingabe bei den Institutionen der Union machen, die ihr sinnvoll erscheint.

Die Konferenz der Präsidenten der europäischen parlamentarischen Versammlungen

 

Der Senatspräsident nimmt an den Konferenzen der Präsidenten der Parlamentarischen Versammlungen (fr) der Europäischen Union teil, die 1975 ins Leben gerufen wurden. Es gibt zwei Arten dieser Konferenzen. Der großen Konferenz, an der die Präsidenten der Parlamente der Mitgliedsstaaten des Europarats sowie die Vorsitzenden der Parlamentarischen Versammlungen des Europarats, des Europaparlaments und der Westeuropäischen Union teilnehmen, steht in der Tat eine begrenztere Formation – die kleine Konferenz – gegenüber, an der alljährlich die Präsidenten der Parlamentarischen Versammlungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der Präsident des Europaparlaments teilnehmen. Als Plattform für den Austausch von Meinungen, Informationen und Erfahrungen konzipiert, sollen die Konferenzen der Präsidenten der Parlamentarischen Versammlungen der EU-Mitgliedsstaaten die Rolle der nationalen Parlamente über gemeinsame Studien oder Maßnahmen zur interparlamentarischen Kooperation oder Organisation der parlamentarischen Funktionen im Gemeinschaftskontext fördern.


Die Assemblée Parlementaire Euro-Méditerranéenne (APEM) 

Der Senat wird außerdem durch eines seiner Mitglieder bei jeder Sitzung der Assemblée Parlementaire Euro-Méditerranéenne (fr) vertreten. Dieses Gremium, das 2003 gegründet wurde, stellt den parlamentarischen Flügel des Prozesses von Barcelona dar, der 1995 ins Leben gerufen wurde, um die Kooperation zwischen der Europäischen Union und den Anrainerstaaten des Mittelmeers (Algerien, Marokko, Tunesien, Ägypten, Israel, Palästina, Jordanien, Syrien, Türkei) wiederzubeleben; Libyen und Mauretanien sind zu einem späteren Zeitpunkt hinzugekommen. Die Versammlung hat eine beratende Rolle zu allen Themen, die in den Bereich der Partnerschaft zwischen Europa und den anderen Mittelmeeranrainerstaaten fallen und überwacht die Umsetzung der Assoziierungsabkommen. Sie besteht aus 240 Mitgliedern, von denen die Hälfte die Partner der Europäischen Union vertritt und die andere Hälfte auf Mitglieder der nationalen Parlamente (75 Sitze) und europäische Abgeordnete (45 Sitze) entfällt.