Interparlamentarische Zusammenarbeit

Die Ziele der technischen interparlamentarischen Zusammenarbeit bestehen darin, durch die Verbesserung der parlamentarischen Arbeit zur Vertiefung der Rechtsstaatlichkeit und zum ordnungsgemäßen Funktionieren der demokratischen Institutionen beizutragen und auf Anfragen von Parlamenten der Beitrittsländer der Europäischen Union, insbesondere zu den Verfahren zur Integration des gemeinschaftlichen Besitzstandes, zu antworten.

Aktuelles zur interparlamentarischen Zusammenarbeit

Interparlamentarische Zusammenarbeit im Jahr 2019: Karte hochladen (PDF - 125 Ko)



Der Begriff « Technische interparlamentarische Zusammenarbeit » bezieht sich auf die Beziehungen zwischen Parlamenten zum Zweck des Austauschs und der gemeinsamen Nutzung von Fachwissen bei der Organisation der parlamentarischen Arbeit.

Als Folge des Demokratisierungsprozesses, der seit dem Ende des Kalten Krieges nicht nur Mittel- und Osteuropa betrifft, sondern im weiteren Sinne auch viele Länder des Südens, insbesondere im französischsprachigen Afrika, ist die interparlamentarische Zusammenarbeit zu einem wichtigen Schwerpunkt der internationalen Tätigkeit des französischen Senats geworden.

Die neuen Demokratien haben spontan die doppelte Rolle als Zeuge und Bezugspunkt für die Parlamente der etablierten Demokratien anerkannt und haben sich an diese zugewandt, um ihre Zusammenarbeit beim Aufbau oder bei der Reform der parlamentarischen Strukturen zu suchen.

Der französische Senat wird daher häufig aufgefordert, ausländischen Parlamenten, die dies wünschen, seine Erfahrung zur Verfügung zu stellen. Die Vielfalt der eingehenden Anfragen zeigt, dass die von ihm entwickelten parlamentarischen Verfahren in sehr vielen Ländern als "gute Praxis" angesehen werden.

Es ist aber darauf hinzuweisen, dass der französische Senat mit dieser Kooperationsprojekte in keiner Weise den Anspruch erhebt, ein Modell durchzusetzen oder Nachahmung zu fördern. Seine Tätigkeit besteht lediglich darin, auf die an ihm gerichteten Anfragen zu reagieren und dabei die Realität der antragstellenden Länder zu berücksichtigen. Hier findet der Ansatz seine Legitimation.

1. Allgemeiner Rahmen für die interparlamentarische Zusammenarbeit

Der Interventionsrahmen des französischen Senats im Bereich der interparlamentarischen Zusammenarbeit kann bilateral oder multilateral sein.

1.1 Bilaterale Zusammenarbeit

Diese Kooperationsmaßnahmen sind meist das Ergebnis von Anhörungen und Reisen des Senatspräsidenten. Bei dieser Gelegenheit kann der ausländische Amtskollege des Präsidenten oder sogar das Staatsoberhaupt den Wunsch äußern, den Austausch auf dem Gebiet der Organisation der parlamentarischen Arbeit zu entwickeln. Die Anfrage kann jedoch auch über andere Kanäle erfolgen. Einige Ersuchen um Zusammenarbeit gehen zum Beispiel über das französische Außenministerium und französische Botschaften, während andere über die interparlamentarischen Freundschaftsgruppen des Senats gehen.
Während bilaterale Aktionen meist einmalig sind, können sie auch Teil eines vorher festgelegten Rahmens sein, nämlich eines für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenen Kooperationsabkommens zwischen dem französischen Senat und einer ausländischen parlamentarischen Versammlung.  

1.2 Multilaterale Zusammenarbeit

Mit dem wachsenden Bewusstsein für die Zusammenhänge zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Demokratie tendieren die internationalen Institutionen zunehmend dazu, eine institutionelle Komponente zur Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit in ihre Programme aufzunehmen. Ziel ist es, sowohl finanzielle und technische Hilfe zur Förderung der Schaffung einer Marktwirtschaft als auch zur Stabilisierung der neuen Demokratien durch Hilfe bei der Modernisierung des Staates zu leisten.
Lange Zeit konzentrierten sich diese multilateralen staatlichen Reformprogramme auf die Exekutive und ließen die Modernisierung des Parlaments weitgehend außer Acht. Allerdings hat sich ein neues Bewusstsein herausgebildet, das die internationalen Institutionen dazu veranlasst hat, in den letzten zehn Jahren auch die Modernisierung der Legislative zu fördern.

Als Partner bei diesen multilateralen Kooperationsmaßnahmen stellt der französische Senat seine Expertise und sein Fachwissen regelmäßig in den Dienst mehrerer Programme der Europäischen Kommission, der Weltbank, der Interamerikanischen Entwicklungsbank, des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und sogar von Nichtregierungsorganisationen und Stiftungen.

1.3. Bilateral und multilateral: Offene Handlungsrahmen

Die Erfahrung zeigt, dass sich die beiden Interventionsebenen - multilaterale und bilaterale - häufig ergänzen.

Multilaterale Maßnahmen können in der Tat auf einer vorherigen bilateralen Zusammenarbeit beruhen. Bilaterale Maßnahmen legen dann die Grundlage, bevor sie durch multilaterale Maßnahmen mit größeren personellen und finanziellen Ressourcen ersetzt werden. Umgekehrt kann der bilaterale Rahmen ein abgeschlossenes multilaterales Programm "übernehmen" und die Konsolidierung von Errungenschaften durch eine privilegierte Beziehung zu einem Partnerland ermöglichen.

2. Überblick über die neuesten Kooperationsmaßnahmen des Senats im Bereich der interparlamentarischen Zusammenarbeit

Das Jahr 2019 stand im Zeichen der interparlamentarischen Zusammenarbeit, sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene.

2.1. Technische Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Programme

Die Organisationen, mit denen der französische Senat 2019 in Verbindung stand, sind hauptsächlich das UNDP, die Europäische Union und die Interparlamentarische Union.
Die Beteiligung des französischen Senats in Programme, die von der Europäischen Union durchgeführt oder finanziert werden, betrafen vor allem Tunesien, wo der Senat die französische Nationalversammlung im Rahmen einer Partnerschaft mit der tunesischen Nationalversammlung unterstützt hat.

2.2. Bilaterale Zusammenarbeit

Die bilaterale Zusammenarbeit ergänzt die multilateralen Kooperationsmaßnahmen, an denen der Senat beteiligt ist. Die finanziellen und personellen Ressourcen, die der Senat mobilisieren kann, sind jedoch nicht mit denen vergleichbar, die einem multilateralen Programm zur Verfügung stehen. Umso notwendiger ist es, den Erfolg dieser bilateralen Kooperationsmaßnahmen zu unterstreichen. Der bilaterale Rahmen bietet in der Tat eine größere Flexibilität und eine feinere Anpassung an die Bedürfnisse der Partnerländer, was zu sicherlich begrenzteren, aber auch effizienteren Maßnahmen führt. Viele Länder nutzen diese bilateralen Kooperationsmaßnahmen.

Bemerkenswert ist auch, dass eine solche Zusammenarbeit in den meisten Fällen zum Nutzen der Parlamente erfolgt, die aus zwei Kammern bestehen. Eine solche Zusammenarbeit richtet sich nicht nur an französischsprachige Staaten, sondern auch an Staaten angelsächsischer Rechtstradition.


Ansprechpartner : Guillaume RENAUDINEAU - g.renaudineau@senat.fr